Tarifergebnis wird 1 : 1 auf Richter und Staatsanwälte übertragen
Presseerklärung
Damit wird das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst – wie von DRB NRW und VRV NRW gefordert – zeit- und wirkungsgleich übertragen. Darüber hinaus wird die Besoldung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zum 1.1.2019 und 1.1.2020 um jeweils 50 Euro erhöht.
Von ganz besonderer Bedeutung ist zudem, dass vereinbart wurde, dass während der Laufzeit Gespräche zur Attraktivitätssteigerung auch der Berufe des Richters und Staatsanwalts geführt werden.
„Ich begrüße nicht nur die zügige Umsetzung des Tarifergebnisses, zumal eins zu eins. Insbesondere freut mich, dass uns mit der Gesprächsvereinbarung ein Einstieg gelungen ist, notwendige Strukturmaßnahmen zur Attraktivitätssteigerung anzugehen.“
kommentiert Christian Friehoff, Vorsitzender des Bundes der Richter und Staatsanwälte, die gefundene Einigung.
„Das Ergebnis der Besoldungsgespräche unterstreicht die nötige Wertschätzung für die hervorragende Arbeit der Richterinnen und Richter“,
findet Dr. Martin Hollands, Vorsitzender der Verwaltungsrichtervereinigung NRW.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
- Christian Friehoff: 0175/5977265
- Dr. Martin Hollands: 0209/1701-236
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