Auf dem richtigen Weg: Verwaltungsgerichte werden für Asylklagen personell gestärkt – Zahl der Asylklagen weiter hoch

Presseerklärung


Die Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen sind durch Asylklagen weiter stark belastet. Mitte 2019 waren rund 40.000 Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen anhängig. Die Zahl der neuen Asylklagen ist zwar zuletzt zurückgegangen, aber weiter auf einem hohen Niveau. Im Jahr 2018 haben insgesamt rund 30.000 neue Klagen bzw. Eilverfahren die Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen erreicht. Für die nächsten Jahre ist zu erwarten, dass zunehmend mehr Klagen und Eilanträge gegen die beabsichtigte Abschiebung von abgelehnten Antragstellern oder gegen den Widerruf des Flüchtlingsschutzes bei den Gerichten eingehen werden.

Die Verwaltungsrichtervereinigung begrüßt ausdrücklich, dass der Haushaltsentwurf 2020 vorsieht, die in der Verwaltungsgerichtsbarkeit neu geschaffenen Stellen vorerst bis 2025 beizubehalten.

„Von den Verwaltungsgerichten wird erwartet, dass sie schnell über die Asylklagen entscheiden. Dabei sind rechtsstaatliche Garantien unbedingt zu wahren. Beides geht nur durch eine dauerhaft gute personelle Ausstattung der Verwaltungsgerichte. Der Haushaltsentwurf schafft hierfür die Voraussetzungen. Diese müssen dauerhaft, auch über 2025 hinaus gesichert sein“,

meint Martin Hollands, Vorsitzender der Verwaltungsrichtervereinigung Nordrhein-Westfalen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

  • Martin Hollands (0209-1701-236)

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