Gerichte reduzieren Verhandlungstermine und Publikumsverkehr auf das Notwendigste. Effektiver Rechtsschutz bleibt aber gewährleistet.

Pressemitteilung


Der Bund der Richter und Staatsanwälte in NRW und die Verwaltungsrichtervereinigung NRW begrüßen die weiteren Maßnahmen in der Justiz zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems vor allem für Schwerkranke weiter sicherzustellen, muss auch die Justiz dazu beitragen, die Verbreitungsgeschwindigkeit des Virus zu senken.

Deswegen ist es richtig, den Publikumsverkehr an den Gerichten und Staatsanwaltschaften auf das absolute unverzichtbare Mindestmaß zu reduzieren. Zum Schutz der Bevölkerung sollen Angelegenheiten, die persönlichen Kontakt mit den Bürgern erfordern, aktuell nur dann bearbeitet werden, wenn sie von herausgehobener Bedeutung und zugleich besonders dringlich sind, nicht also erst in einigen Wochen entschieden werden können.

Soweit es der Verfahrensgegenstand vertretbar erscheinen lässt, werden alle Richterinnen und Richter im Rahmen der Wahrnehmung ihrer richterlichen Unabhängigkeit und der damit verbundenen Verantwortung für die Verfahrensbeteiligten und die Gesellschaft die Verschiebung von Gerichtsterminen prüfen. Absolut unverzichtbare mündliche Verhandlungen werden unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt. Der Gesundheitsschutz aller hat jetzt Priorität.

Der effektive Rechtsschutz ist aber auch unter diesen Bedingungen gewährleistet. Über dringende Eilanträge entscheiden die Gerichte nach wie vor umgehend.

„Es ist zwangsläufig, dass durch die Verschiebung von Terminen in allen Gerichtszweigen Rückstände auflaufen werden. Das ist auch dem Minister der Justiz bewusst. Wir sind uns aber einig, dass das jetzt in Kauf zu nehmen ist, ohne später den Kolleginnen und Kollegen deswegen Vorwürfe zu machen“,

betont Christian Friehoff, Vorsitzender des Bundes der Richter und Staatsanwälte.

„Wir begrüßen die getroffenen Maßnahmen. Wichtig ist, dass auch und besonders auf den Schutz der nichtrichterlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gerichtsgebäuden geachtet wird“,

sagt Dr. Martin Hollands, Vorsitzender der Verwaltungsrichtervereinigung NRW.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

  • Christian Friehoff: 0175/5977265
  • Dr. Martin Hollands: 0209/1701-236

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