Stellungnahme der Vereinigung zur Feststellung des Haushaltsplanes 2021


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Sehr geehr­te Damen und Herren,

für die Gele­gen­heit zur Stel­lung­nah­me bedan­ken wir uns.

Die Ver­wal­tungs­rich­ter­ver­ei­ni­gung nimmt zur Kennt­nis, dass im der­zei­ti­gen Haus­halts­ent­wurf für die Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit kei­ne neu­en Plan­stel­len oder die Ver­län­ge­rung von kw-Ver­mer­ken vor­ge­se­hen sind. Hier­ge­gen bestehen – auf Grund­la­ge der der­zei­ti­gen Sach­la­ge – im Grund­satz kei­ne Beden­ken. Es wird jedoch Bedarf für Rand­kor­rek­tu­ren gese­hen. Im Einzelnen:

Die Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit ist wei­ter stark durch die Bear­bei­tung der Asyl- ver­fah­ren belas­tet. Wenn­gleich die Zahl der neu ein­ge­hen­den Asyl­ver­fah­ren rück­läu­fig ist, sind die mas­si­ven Ein­gän­ge vor allem aus den Jah­ren ab 2017 zu bewäl­ti­gen. Zur Jah­res­mit­te waren noch rund 30.000 Asyl­ver­fah­ren (Haupt­sa­che­ver­fah­ren) bei den Ver­wal­tungs­ge­rich­ten in Nord­rhein-West­fa­len anhän­gig. Die­se wer­den auf abseh­ba­re Zeit wei­ter einen gro­ßen Teil der rich­ter­li­chen Arbeits­kraft bin­den. Die Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit begrüßt aus­drück­lich, dass die Lan­des­re­gie­rung in den zurück- lie­gen­den Jah­ren hier­auf reagiert hat und die Ver­wal­tungs­ge­rich­te per­so­nell ver­stärkt wor­den sind. Ins­be­son­de­re die im letz­ten Jahr erfolg­te Ver­län­ge­rung von 164 kw- Ver­mer­ken führt dazu, dass jeden­falls der­zeit eine per­so­nel­le Ver­stär­kung nicht akut erfor­der­lich ist.

Aus Sicht der Ver­wal­tungs­rich­ter­ver­ei­ni­gung besteht jedoch für einen Teil­be­reich Kor­rek­tur­be­darf. Zur Ent­las­tung der Ver­wal­tungs­ge­rich­te bei der Bear­bei­tung der Asyl­ver­fah­ren ist im Jahr 2018 bei dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt für das Land Nord­rhein-West­fa­len eine Asyl­do­ku­men­ta­ti­ons­stel­le ein­ge­rich­tet wor­den. Die­se unter­stützt die Rich­ter als wis­sen­schaft­li­che Beglei­tung vor allem bei der Recher­che von Infor­ma­tio­nen zu den Her­kunfts­län­dern. Die durch­ge­führ­ten Recher­chen sind für alle Ver­wal­tungs­ge­rich­te in Nord­rhein-West­fa­len ver­wert­bar. Durch die Asyl­do­ku­men­ta­ti­ons­stel­le wird die Arbeit der Rich­ter an zen­tra­ler Stel­le effek­tiv unter­stützt und die Erle­di­gung der Ver­fah­ren beschleu­nigt. Die für die Doku­men­ta­ti­ons­stel­le geschaf­fe­nen, der­zeit noch befris­te­ten Stel­len soll­ten ent­fris­tet wer­den, um eine dau­er­haf­te assis­tie­rend-wis­sen­schaft­li­che Unter­stüt­zung der Ver­wal­tungs­ge­rich­te und des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts sicher zu stel­len. Dem soll­te mit dem vor­lie­gen­den, jeden­falls aber mit dem Per­so­nal­etat im kom­men­den Haus­halts­jahr Rech­nung getra­gen werden.

Mit freund­li­chen Grüßen

Mar­tin Hollands