Stellungnahme der Vereinigung zur Feststellung des Haushaltsplanes 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Gelegenheit zur Stellungnahme bedanken wir uns.
Die Verwaltungsrichtervereinigung nimmt zur Kenntnis, dass im derzeitigen Haushaltsentwurf für die Verwaltungsgerichtsbarkeit keine neuen Planstellen oder die Verlängerung von kw-Vermerken vorgesehen sind. Hiergegen bestehen – auf Grundlage der derzeitigen Sachlage – im Grundsatz keine Bedenken. Es wird jedoch Bedarf für Randkorrekturen gesehen. Im Einzelnen:
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist weiter stark durch die Bearbeitung der Asyl- verfahren belastet. Wenngleich die Zahl der neu eingehenden Asylverfahren rückläufig ist, sind die massiven Eingänge vor allem aus den Jahren ab 2017 zu bewältigen. Zur Jahresmitte waren noch rund 30.000 Asylverfahren (Hauptsacheverfahren) bei den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen anhängig. Diese werden auf absehbare Zeit weiter einen großen Teil der richterlichen Arbeitskraft binden. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit begrüßt ausdrücklich, dass die Landesregierung in den zurück- liegenden Jahren hierauf reagiert hat und die Verwaltungsgerichte personell verstärkt worden sind. Insbesondere die im letzten Jahr erfolgte Verlängerung von 164 kw- Vermerken führt dazu, dass jedenfalls derzeit eine personelle Verstärkung nicht akut erforderlich ist.
Aus Sicht der Verwaltungsrichtervereinigung besteht jedoch für einen Teilbereich Korrekturbedarf. Zur Entlastung der Verwaltungsgerichte bei der Bearbeitung der Asylverfahren ist im Jahr 2018 bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eine Asyldokumentationsstelle eingerichtet worden. Diese unterstützt die Richter als wissenschaftliche Begleitung vor allem bei der Recherche von Informationen zu den Herkunftsländern. Die durchgeführten Recherchen sind für alle Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen verwertbar. Durch die Asyldokumentationsstelle wird die Arbeit der Richter an zentraler Stelle effektiv unterstützt und die Erledigung der Verfahren beschleunigt. Die für die Dokumentationsstelle geschaffenen, derzeit noch befristeten Stellen sollten entfristet werden, um eine dauerhafte assistierend-wissenschaftliche Unterstützung der Verwaltungsgerichte und des Oberverwaltungsgerichts sicher zu stellen. Dem sollte mit dem vorliegenden, jedenfalls aber mit dem Personaletat im kommenden Haushaltsjahr Rechnung getragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hollands