Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) – Personaletat 2026
Stellungnahme zur Anhörung im Unterausschuss Personal am 28. Oktober 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Verwaltungsrichtervereinigung NRW bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Zum Haushaltsgesetz 2026 und Personaletat 2026 nehmen wir wie folgt Stellung:
I.
Zum Personaletat 2026 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird auf Folgendes hingewiesen:
1. Verfahrenslaufzeiten bei steigenden Eingangszahlen im Asylbereich
Zunächst wissen wir – auch vor dem Hintergrund erheblicher Einsparungen an anderer Stelle – ausdrücklich die von uns in der Vergangenheit geforderte, nunmehr vorgesehene Verstärkung unseres Personals in Höhe von 15 neu geschaffenen Richterstellen (fünf R2 und zehn R1) sowie die Aufstockung im Servicebereich sehr zu schätzen. Sie stellt eine notwendige Reaktion auf die insbesondere aufgrund der seit nunmehr drei Jahren ganz erheblichen Eingangszahlen im Bereich Asyl ausnehmend hohe PEBB§Y‑Belastung insbesondere der erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte dar, die in den ersten beiden Quartalen 2025 bei 160,92 % und 145,86 % gelegen hat. Die politisch angestrebte Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten insbesondere im Bereich Asyl stellt aber selbst vor diesem Hintergrund gelinde gesagt eine erhebliche Herausforderung dar. Flächendeckend ist sie sicher auf diesem Weg nicht zu erreichen. An dieser Stelle ist zu betonen, dass die Verfahrenslaufzeiten in diesem Bereich dank der erheblichen Anstrengung der Kolleginnen und Kollegen weiter signifikant gesenkt werden konnten und nunmehr (zweites Quartal 2025) im Schnitt nur noch bei 12,2 Monaten liegen.
Zu der herausfordernden Situation tragen auch die bevorstehende Implementierung des GEAS sowie die immer noch hohen Anhangszahlen bei, die aufgrund der Eingangsbasierung des PEBB§Y‑Systems dort keine Berücksichtigung finden, die Kolleginnen und Kollegen aber sehr belasten. Es gilt unbedingt, Lehren aus der letzten Asylwelle zu ziehen und dafür zu sorgen, dass der Berg anhängiger (Asyl-)Verfahren nicht wieder so hoch wird, dass er jahrelang nicht abgebaut werden kann, weil Personal nicht nachhaltig in ausreichendem Maß vorhanden ist. Deshalb muss die Personalverstärkung langfristig sein. Dies muss insbesondere vor dem Hintergrund der im letzten Jahr bis zum Jahr 2028 prolongierten kw-Vermerke berücksichtigt werden. Es ist nicht sinnhaft, neue Stellen zu schaffen, gleichzeitig aber mit dem Abbau anderer Stellen zu beginnen.
Neben der zu begrüßenden Schaffung weiterer Stellen ist für eine spürbare Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten im Bereich des Asylrechts erforderlich, dass die Personalaufstockung im richterlichen Bereich nachhaltig und auch der Servicebereich hinreichend ausgestattet ist.
2. Oberverwaltungsgericht
Auch im Oberverwaltungsgericht ist ein massiver Anstieg der Eingänge im Bereich Asyl zu verzeichnen. So betrug der Zuwachs gegenüber dem Vorjahreszeitraum insoweit im ersten Halbjahr 2025 ca. 60 %. Die derzeitigen erheblichen Eingänge in der ersten Instanz werden überdies mit gewisser Verzögerung zum Teil ebenfalls in der zweiten Instanz ankommen. Schließlich sieht sich das Oberverwaltungsgericht mit einer steigenden Anzahl komplexer erstinstanzlicher Klageverfahren konfrontiert.
Auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ist personell hinreichend auszustatten.
II.
Über den Personalhaushalt 2026 hinaus sieht sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit – wie die Justiz insgesamt – Priorisierungen und Haushaltskürzungen ausgesetzt, die bei den Kolleginnen und Kollegen zu Recht auf Ärger und Unverständnis stoßen:
- Erheblichen IT-Ausfällen sowie der erheblich verzögerten Weiterleitung von EGVP-Nachrichten aufgrund mangelnder Kapazitäten kann nur mit entsprechenden finanziellen Mitteln begegnet werden. Diese Probleme stellen eine erhebliche Gefährdung der Gewährung effektiven Rechtsschutzes dar.
- Anstatt eine Rechtsgrundlage für die Korrektur einer zu niedrigen Besoldung in der Vergangenheit zu schaffen, erfolgte im vergangenen Jahr eine handwerklich schlecht gemachte Bescheidung der Widersprüche für das Jahr 2022, die viele Kolleginnen und Kollegen frustriert ins Klageverfahren gezwungen hat. Die Richterbesoldung muss endlich so ausgestaltet werden, dass sie sich nicht Jahr für Jahr wenigstens nahe der Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen bewegt.
Mit freundlichen Grüßen
Nadeschda Wilkitzki